Kosten & allgemeine Infos

50 Minuten € 120

90 Minuten € 240

Liegt eine krankheitswertige Störung vor, erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse einen Teil der Kosten zurück. Bei finanziellen Engpässen biete ich nach Absprache Sozialtarife an.

Alle Preise sind nach § 6 Abs. 1 Z 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit.

Bezahlung

Das Erstgespräch ist am Ende der Sitzung in bar zu bezahlen. Alle Folgegespräche werden dann per Banküberweisung innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Honorarnote von Ihnen auf das angegebene Konto überwiesen. Alle angegebenen Preise verstehen sich als Bruttopreise und sind nach § 6 Abs. 1 Z 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Bei Engpässen können nach Absprache individuelle Sozialtarife angeboten werden.

Dauer & Frequenz

In der Regel dauert eine Therapieeinheit im Einzelsetting 50 Minuten. Es ist jedoch auch möglich, Doppeleinheiten zu vereinbaren. Eine Familien-, Mehrpersonen- oder Paartherapie dauert 90 Minuten. Das Intervall, in dem wir uns sehen, ist individuell zu vereinbaren. Meistens finden die Sitzungen 14-tägig oder wöchentlich statt. Häufigkeit und Dauer können je nach Bedarf besprochen und angepasst werden.

Kostenzuschuss der Krankenkasse

Ich arbeite als Wahltherapeutin. Das bedeutet: Sie bezahlen das Honorar zunächst selbst und reichen die Honorarnote danach bei Ihrer Krankenkasse ein. Voraussetzung ist eine krankheitswertige Störung nach ICD-10.

Krankenkasse Zuschuss pro Einheit Ihr Eigenanteil bei 120 €
ÖGK 33,70 € 86,30 €
KFA 36,00 € 84,00 €
SVS 50,00 € 70,00 €
BVAEB 50,20 € 69,80 €

So beantragen Sie den Zuschuss:

1. Vor der zweiten Sitzung lassen Sie bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt eine ärztliche Untersuchung durchführen und bestätigen.

2. Sie bezahlen jede Honorarnote und sammeln die Belege.

3. Sie reichen Honorarnoten und Bestätigung bei Ihrer Krankenkasse ein.

Berufspflichten

Absageregelung

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Bitte sagen Sie mindestens 48 Stunden vorher per E-Mail oder SMS ab. Nicht oder zu spät abgesagte Termine werden voll verrechnet.

Verschwiegenheit

Als Psychotherapeutin unterliege ich nach § 15 Psychotherapiegesetz, BGBl. Nr. 361/1990, der Verschwiegenheitspflicht. Die Verschwiegenheit gilt auch gegenüber Dritten und über den Abschluss der Psychotherapie hinaus. Diese gilt auch gegenüber Behörden, Ärzt:innen, Angehörigen sowie auch für Kinder und Jugendliche gegenüber ihren Eltern. Ohne Ihr Einverständnis darf somit nichts von mir weitergegeben werden, es sei denn, es besteht akute Selbst- oder Fremdgefährdung.

Dokumentationspflicht

Neben der Verschwiegenheit gibt es eine weitere Berufspflicht, die ich zu erfüllen habe – und zwar die Dokumentationspflicht. Zu diesem Zweck werde ich während der Gespräche immer wieder Notizen machen. Diese dienen sowohl meiner Orientierung als auch der Dokumentation des Therapieverlaufes. Die Notizen werden von mir so aufbewahrt, dass nur ich darauf zugreifen kann. Sie haben jederzeit das Recht, Einsicht in die Dokumentation zu nehmen.

Häufige Fragen zu den Kosten

Sie haben Fragen zu Kosten oder Zuschuss?

Schreiben Sie mir, ich beantworte sie gerne vorab.